So kann sich das Leben für trans und nichtbinäre Menschen endlich verbessern
Freiburg, 30. Juni 2022
PRESSEMITTEILUNG
Heute veröffentlichte die Bundesregierung Eckpunkte eines neuen Gesetzes zur geschlechtlichen Selbstbestimmung von trans und nichtbinären Menschen. Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg begrüßt den Inhalt dieser „Eckpunkte“ und appelliert an alle Medienschaffenden, bei diesem Thema auf eine faktisch korrekte und respektvolle Berichterstattung zu achten.
Bereits im Koalitionsvertrag wurde von den Regierungsparteien festgeschrieben, dass das von vielen als pathologisierend und entwürdigend empfundene Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahre 1981 endlich abgeschafft werden soll. Heute nun wurden die Eckpunkte eines neuen Gesetzes vorgestellt, das die Änderung von Vornamen und Personenstand von trans und nichtbinären Menschen künftig als einfachen Verwaltungsakt ermöglicht statt – wie bisher – im Rahmen eines zeit- und kostenintensiven Gerichtsverfahrens, dessen Entscheidungsgrundlage zwei psychologische Gutachten bildeten.
Das mittlerweile in vielen Punkten als veraltet und verfassungswidrig geltende TSG wurde bereits in der Vergangenheit durch verschiedene Gerichtsurteile stark ausgehöhlt. Ein im Auftrag der damaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstelltes Gutachten der Berliner Humboldt-Universität kam bereits 2016 zu dem Schluss, dass das TSG durch ein neues Gesetz ersetzt werden müsse, wobei die Begutachtungspflicht abzuschaffen sei.
„Es wird endlich Zeit, dass die entwürdigenden Zwangsbegutachtungen ein Ende finden“, fordert Janka Kluge vom Sprechendenrat des Netzwerks LSBTTIQ. „Zudem stellen die Kosten von durchschnittlich. 2.000 Euro für eine Namens- und Personenstandsänderung eine nicht zu rechtfertigende Belastung dar.“
Pia Schulz vom Sprechendenrat ergänzt: „Von trans Menschen in meiner persönlichen Umgebung weiß ich, wie demütigend das bisherige Verfahren von vielen empfunden wird. Die Gesetzesruine TSG endlich durch ein neues und modernes Personenstandsgesetz zu ersetzen, ist eine überfällige Maßnahme.“
Neben der Verlegung der Anträge von den Amtsgerichten zu den Standesämtern begrüßt das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg ausdrücklich, dass in den Eckpunkten zum neuen Gesetz auch trans Kinder und Jugendliche einbezogen werden.
Darüber hinaus appelliert das Netzwerk an Medienschaffende, gerade jetzt bei Beiträgen und Kommentaren zum Selbstbestimmungsgesetz auf faktisch korrekte und respektvolle Berichterstattung zu achten. „Noch immer wird leider viel zu oft im Vorfeld nicht fundiert recherchiert, was den Forschungsstand zum Thema trans angeht“, kritisiert die Sprechende Philine Pastenaci. Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg gehört zu den Erstunterzeichnenden der Kampagne #transmedienwatch. Auf der Internetseite finden sich auch verschiedene Quellen für Medienguides. Allen Journalist_innen, die faktisch korrekt und respektvoll zu Themen der Vielfalt von Geschlecht berichten möchten, seien diese Guidelines wärmstens empfohlen.
Über das Netzwerk: Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg ist ein überparteilicher und weltanschaulich nicht gebundener Zusammenschluss von lesbisch-schwul-bisexuell-transsexuell-transgender-intersexuell und queeren (LSBTTIQ) Gruppen, Vereinen und Initiativen. Das Netzwerk zeigt damit bereits die Vielfalt und die Vielgestaltigkeit von Geschlecht und sexueller Orientierungen. Ziel des Netzwerks ist es, die Zusammenarbeit der verschiedenen LSBTTIQ-Mitgliedsgruppen auf Landesebene zu fördern und den Erfahrungsaustausch zu intensivieren, zu zentralen Themen gemeinsame Positionen zu erarbeiten und gegenüber landespolitischen Entscheidungstragenden zu vertreten. Dabei greift das Netzwerk auf die vorhandenen Kompetenzen und Expertisen der Mitglieder zurück. Die Bündelung der Aktivitäten vor Ort erbringt Synergieeffekte, die den gesellschaftlichen Beitrag der Mitgliedsgruppen wirkungsvoller gestaltet. Die Eigenständigkeit jedes Mitglieds wird respektiert und alle Mitglieder arbeiten gleichberechtigt.
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