Gleichbehandlung für alle Menschen in Baden-Württemberg!
Freiburg, 15. Mai 2024
PRESSEMITTEILUNG
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo- Bi-, Aspec-, Lesbo-, Trans- und Interfeindlichkeit (IDAHOBALT*I+) am 17. Mai 2024 macht das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg auf bestehende Diskriminierung und Gewalt gegen LSBTTIQA aufmerksam und begrüßt die geplante Verabschiedung eines Gleichbehandlungsgesetzes durch die Landesregierung.
Jedes Jahr am 17. Mai erinnern LSBTTIQA-Gruppen daran, dass Menschen diskriminiert werden oder Gewalt erfahren, die sich nicht heterosexuell definieren oder deren eigene geschlechtliche Zuordnung von jener abweicht, die bei der Geburt vorgenommen wurde. Am 17. Mai 1990 wurde Homosexualität offiziell von der Weltgesundheitsbehörde (WHO) aus der Liste von Krankheiten (ICD) gestrichen. Auch Transsexualität gilt seit 2018 nicht mehr als psychische Störung. Ursprünglich als reiner Aktionstag gegen Homofeindlichkeit (IDAHO) ins Leben gerufen, wurde der 17. Mai nach und nach um andere Gruppen aus dem queeren Spektrum erweitert, die ebenfalls Diskriminierung und zum Teil Gewalt erfahren. Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg hat sich vor kurzem für das Akronym IDAHOBALT*I+ entschieden, das neben Homo-, Trans-, Bi- und Interfeindlichkeit auch andere, spezifische Formen der Diskriminierung von Lesben und Menschen aus dem asexuellen/aromantischen Spektrum sichtbar macht.
Mit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Menschen in Deutschland vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Herkunft, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität schützt, wurden auch die Rechte von queeren Menschen gestärkt. Allerdings ist der Geltungsbereich des AGG auf den Zivilrechtsverkehr und das Arbeitsrecht beschränkt. Mit einem Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg plant die Landesregierung, nun auch den wichtigen Bereich der öffentlichen Verwaltung in den Diskriminierungsschutz miteinzubeziehen und der Ungleichbehandlung von Menschen in Behörden entgegenzuwirken (Link zum aktuellen Gesetzesentwurf).
„Wir begrüßen, dass unsere Landesregierung dem Berliner Beispiel folgt und mit dem geplanten Gleichbehandlungsgesetz queere Menschen auch vor Benachteiligungen in Behörden besser schützen möchte. Es ist wichtig, diese rechtliche Lücke endlich zu schließen“, sagt Jj Link, Mitglied des Sprechendenrats des Netzwerks LSBTTIQ Baden-Württemberg, und ergänzt: „Wichtig ist allerdings auch, die Liste mit den Diskriminierungsformen wie beim Berliner Vorbild um das Merkmal geschlechtliche Identität zu erweitern, da das Merkmal Geschlecht unterschiedlich ausgelegt werden kann und für trans und nicht-binäre Menschen zu kurz greift.“
Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg sieht in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf noch weiteren Verbesserungsbedarf. „Dass der gesamte Bereich der Strafverfolgung vom Gesetz ausgenommen werden soll, beunruhigt uns, denn es ist nicht klar, welche Teile von Justiz und Polizei davon betroffen sind“, betont Corinna Wintzer, ebenfalls Mitglied des Sprechendenrats. Sie ergänzt: „Weiterhin vermissen wir ein Verbandsklagerecht. Auch hat die Ombudsstelle durch ihre sehr eingeschränkte Macht im Falle einer Benachteiligung oder Diskriminierung eher beratenden Charakter. Das ist zu wenig. Um zu vermeiden, dass das Gesetz nur ein zahnloser Tiger wird, ist es wichtig, dass auch diese Punkte noch berücksichtigt werden.“
Der IDAHOBALT*I+ ist der richtige Zeitpunkt, um die Anliegen der LSBTTIQA-Community in den Fokus der Mehrheitsgesellschaft zu rücken und sich für eine offene und inklusivere Gesellschaft einzusetzen. Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg ruft dazu auf, sich am 17. Mai 2024 an Aktionen zu beteiligen und verschiedene aktive Gruppen zu unterstützen. Unter https://netzwerk-lsbttiq.net/internationaler-tag-gegen-homophobie/ findet sich ein Überblick der Veranstaltungen in Baden-Württemberg zum Internationalen Tag gegen Homo- Bi-, Aspec-, Lesbo-, Trans- und Interfeindlichkeit.
Der Text der Pressemitteilung als pdf-Datei findet sich hier.