Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht (Nr. 95/2017 vom 8.11.2017)

Freiburg, 9. November 2017
Stellungnahme

Wir begrüßen ausdrücklich die richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Personenstandsrecht. Dieses Urteil markiert eine wichtige Entwicklung unserer Gesellschaft. Die Entscheidung macht deutlich, dass die momentane Regelung zum Geschlechtseintrag verfassungswidrig ist und damit eine positiv formulierte dritte Option geschaffen oder auf die Eintragung des Geschlechts bei allen Menschen verzichtet werden muss. Wir freuen uns auf die entsprechende Gesetzesanpassung und die damit einhergehende weitere gesellschaftliche Diskussion.

Wichtig ist uns, Vanja sowie den Aktivist*innen der Kampagnengruppe Dritte Option, die auf dem Weg durch die Instanzen die notwendige Unterstützung organisiert haben, für ihre Energie und Kompetenz beim Kampf um die dringend notwendige rechtliche Klärung zu danken.
Als Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg stärkt uns dieses Urteil darin, weiter aktiv für die Akzeptanz und Anerkennung der Vielfalt von Geschlecht einzutreten. Denn es gibt mehr Geschlechter als Mann und Frau. Menschen die nicht in die binäre Einteilung von Geschlecht passen, haben genauso ein Recht auf ihr Geschlecht wie alle anderen auch. Dazu gehört das Recht auch von intersexuellen und nicht-binären transgeschlechtlichen Menschen, ohne Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts leben und gesellschaftlich teilhaben zu können. Dazu muss aber auch der Schutz von Minderjährigen vor nicht medizinisch notwendigen Operationen gehören; dieses explizite Verbot ist immer noch nicht vom Gesetzgeber umgesetzt worden.
Wie viele andere Initiativen fordert das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg mit seinen über 100 Mitglieder den Gesetzgeber auf, diskriminierungsfreie Regelungen zu erarbeiten und umzusetzen und damit einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Menschen zu schaffen, die sich in der bestehenden unrealistischen Einengung auf Zweigeschlechtlichkeit nicht wiederfinden.

Über das Netzwerk: Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg ist ein überparteilicher und weltanschaulich nicht gebundener Zusammenschluss von lesbisch-schwul-bisexuell-transsexuell-transgender-intersexuell und queeren (LSBTTIQ) Gruppen, Vereinen und Initiativen. Das Netzwerk zeigt damit bereits die Vielfalt und die Vielgestaltigkeit von Geschlecht und sexueller Orientierungen. Ziel des Netzwerks ist es, die Zusammenarbeit der verschiedenen LSBTTIQ-Mitgliedsgruppen auf Landesebene zu fördern und den Erfahrungsaustausch zu intensivieren, zu zentralen Themen gemeinsame Positionen zu erarbeiten und gegenüber landespolitischen Entscheidungstragenden zu vertreten. Dabei greift das Netzwerk auf die vorhandenen Kompetenzen und Expertisen der Mitglieder zurück. Die Bündelung der Aktivitäten vor Ort erbringt Synergieeffekte, die den gesellschaftlichen Beitrag der Mitgliedsgruppen wirkungsvoller gestaltet. Die Eigenständigkeit jedes Mitglieds wird respektiert und alle Mitglieder arbeiten gleichberechtigt.

Kontakt zu Geschäftsstelle: kontakt@netzwerk-lsbttiq.net
Kontakt zum Sprechendenrat: sprechendenrat@netzwerk-lsbttiq.net
Mehr Informationen zum Netzwerk: www.netzwerk-lsbttiq.net
Netzwerk bei Facebook: www.facebook.com/lsbttiq

LSBTTIQ: Die Abkürzung steht für einzelne Richtungen in der vielfältigen Regenbogen-Gemeinschaft – lesbisch (L), schwul (S), bisexuell (B), transgender (T), transsexuell (T), intersexuell (I), queer (Q).