Selbstbestimmung von Vornamen und Geschlechtseintrag – wir fordern ein Gesetz ohne neue Schikanen für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen

Freiburg, 22. Mai 2023

PRESSEMITTEILUNG

Bereits seit längerem plant die Bundesregierung, das veraltete und in einigen Punkten als verfassungswidrig erklärte Transsexuellengesetz aus dem Jahre 1981 durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Der seit dem 9. Mai vorliegende Gesetzesentwurf offenbart jedoch gravierende Mängel und sollte gründlich überarbeitet werden.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde von den Regierungsparteien festgeschrieben, dass das von vielen als pathologisierend und entwürdigend empfundene Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahre 1981 durch ein modernes Gesetz zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag ersetzt werden soll. Seit dem 9. Mai liegt nun ein offizieller Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) vor.

„Wir begrüßen, dass nun endlich ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt und das TSG in absehbarer Zeit Geschichte sein wird“, sagt Jj Link vom Sprechendenrat des Netzwerks LSBTTIQ Baden-Württemberg. „Der Staat besteht derzeit auf einer Feststellung des Geschlechts im Kindesalter, also bevor sich die Menschen dazu äußern können. Bei solchen Zuschreibungen von außen können natürlich Fehler passieren. Der Staat sollte die Beweislast nicht auf jene abwälzen, die unter einer falschen Zuschreibung leiden. Psychiatrische Gutachten, Pflicht zur Therapie, selbst Wartezeiten sind eine entwürdigende Zumutung für die Betroffenen. Es braucht ein niedrigschwelliges Angebot, um solche vom Staat selbst erzeugte Irrtümer zu beheben“, ergänzt die Sprechende Corinna Wintzer.

Viele der Inhalte wurden bereits online und in den Medien von trans, inter* und nicht-binären Menschen diskutiert, da eine Vorabversion des SBGG Ende April an die Presse ging. Einige der nun veröffentlichten Regelungen bieten Anlass zur Besorgnis. Beispielsweise bedeutet die Einführung einer dreimonatigen Wartezeit eine deutliche Verschlechterung für intergeschlechtliche Menschen, für die bereits seit einiger Zeit ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag existiert. Zudem scheint es im Entwurf einen Hang zur Einzelfallregelung zu geben, der offenbar stark von transfeindlichen Narrativen beeinflusst ist. Das Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg empfiehlt daher, weniger Einzelfälle zu nennen und stattdessen eine Bestimmung aufzunehmen, die jedweden Missbrauch des Gesetzes unter Strafe stellt.

Derzeit läuft die Anhörung der Verbände. Wir hoffen, dass in diesem Prozess alle dringend notwendigen Änderungen zustande kommen werden, damit am Ende ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet werden kann, das diesen Namen auch verdient.